Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sind die Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflege bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und überwiegend von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen versorgt werden. Als ambulanter Pflegedienst führen wir diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze fachgerecht, zuverlässig und individuell durch.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes überprüfen wir die Pflegesituation in der häuslichen Umgebung, geben praxisnahe Hinweise zur pflegerischen Versorgung und unterstützen pflegende Angehörige bei Fragen und Unsicherheiten im Pflegealltag. Ziel ist es, die Qualität der Pflege zu sichern, Überforderung vorzubeugen und die pflegerische Versorgung nachhaltig zu verbessern.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte beraten unter anderem zu Themen wie Körperpflege, Mobilisation, Lagerung, Wundversorgung, Hilfsmittelversorgung, Hygiene, Sturzprophylaxe sowie zum Einsatz entlastender Leistungen. Zudem informieren wir über mögliche Unterstützungsangebote und weiterführende Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Beratungseinsätze erfolgen in festgelegten Abständen:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Pflegegrad 1: freiwillig (auf Wunsch)
Die Durchführung und Dokumentation des Beratungseinsatzes übernehmen wir vollständig und rechnen diesen direkt mit der Pflegekasse ab. Für Pflegebedürftige entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Unser Anspruch ist es, Sie kompetent, verständlich und wertschätzend zu beraten, damit die häusliche Pflege langfristig sicher, qualitativ hochwertig und entlastend gestaltet werden kann.
