Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst medizinisch notwendige Pflegeleistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Ziel der Behandlungspflege ist es, ärztliche Maßnahmen fachgerecht umzusetzen, den Gesundheitszustand zu stabilisieren und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
Unser ambulanter Pflegedienst erbringt die Behandlungspflege durch qualifiziertes und examiniertes Pflegefachpersonal nach aktuellen medizinischen und pflegerischen Standards. Die Leistungen erfolgen in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Krankenkassen.
Zu den Leistungen der Behandlungspflege zählen unter anderem die Medikamentengabe und -überwachung, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Wundversorgung, Verbandswechsel, Kompressionsbehandlungen, Katheterpflege, Stomaversorgung sowie die Überwachung und Versorgung von medizinischen Hilfsmitteln.
Die Behandlungspflege wird individuell an den ärztlich festgestellten Bedarf angepasst und in der häuslichen Umgebung der Patientinnen und Patienten durchgeführt. Eine sorgfältige Dokumentation sowie die kontinuierliche Beobachtung des Gesundheitszustandes sind dabei fester Bestandteil unserer Arbeit.
Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige verständlich zu den verordneten Maßnahmen und stehen bei Fragen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Abrechnung der Behandlungspflege erfolgt in der Regel direkt mit der zuständigen Krankenkasse.
Unser Anspruch ist eine kompetente, zuverlässige und sichere medizinische Versorgung in der vertrauten häuslichen Umgebung – professionell, verantwortungsbewusst und patientenorientiert.
